DIE AUFGABEN DES NOTARS
Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt und ist zur Neutralität verpflichtet. Er fungiert als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Beteiligten über die rechtliche Tragweite ihrer abgegebenen Erklärungen und Ihres Handelns verstehen und überblicken.
UNSERE TÄTIGKEITSFELDER
Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Immer stehen wir Ihnen als juristische Experten gern zur Verfügung. Hier stellen wir Ihnen besonders wichtige und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor.