DIE AUFGABEN DES NOTARS

Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt und ist zur Neutralität verpflichtet. Er fun­giert als unpar­tei­ischer Berater in kom­plizier­ten und folgenreichen Rechts­an­ge­le­genheiten. Er hat dafür Sorge zu tra­gen, dass die Beteiligten über die rechtliche Trag­weite ihrer abge­ge­ben­­en Erklärungen und Ihres Handelns verstehen und über­blicken.


UNSERE TÄTIGKEITSFELDER

Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch neh­men. Immer stehen wir Ihnen als juristische Experten gern zur Ver­fügung. Hier stellen wir Ihnen besonders wich­tige und typische Bereiche notarieller Amts­tätig­keiten vor.